Der 17-jährige wurde 3 Tage nach dem Verbrechen festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Was hat er sich zu schulden kommen lassen ? Er hatte kein Alibi und verstrickte sich in Widersprüche. Nunja, ich habe für die Tatzeit auch kein Alibi, und wenn ich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert würde, na da würde ich mir doch auch eins ausdenken und unter dem Druck der psychologisch geschulten Ermittler in Widersprüche verstricken. Aber der bekloppte Staatsanwalt Südbeck konnte einen Täter präsentieren.
Das Leben des Berufsschüler ist jedoch bis auf Weiteres erst einmal zerstört. In sozialen Netzwerken gab es unzählige Anfeindungen und sogar Aufrufe zum Mord von dem ein oder anderen Gutmenschen.Ihm wird auch immer der Makel anhaften, vielleicht doch der Täter gewesen zu sein. Für eine Rehabilitation reicht nicht ein kleines Statement der Polizei aus. Hier waren mal wieder die Besten der Besten der Besten am Werk, Sir !
Jetzt könnte man nachdenken, ob sich Schadensersatzansprüche (Staatshaftung) für den rechtswidrigen Eingriff in das Freiheits(grund)recht sowie die Folgen der Festnahme durchsetzen lassen. Problematisch am Staatshaftungsrecht ist jedoch, dass hierfür ein Verschulden vorliegen muss. Und So dumm die Staatsanwaltschaft und Polizei auch in diesem Fall agiert haben, ein Verschulden (im Sinne eines Sorgfaltspflicht-Verstoßes) wird sich wohl nicht nachweisen lassen. Zudem hackt eine Krähe der andere bekanntlich kein Auge aus. Dadurch kann man schnell ein durchgeknallter Staatsanwalt ein Leben folgenlos zerstören kann.
Willkommen im Unrechtsstaat Deutschland.
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