Heute sind 2 mutmaßliche Unterstützer der NSU freigelassen worden. Nun stellt sich die Frage, warum der zuständige Staatsanwalt (Bundesanwalt) seinerzeit einen Haftbefehl beantragt und warum ein Richter diesen erlassen hat.
Carsten S. war dringend tatverdächtig, die Tatwaffe für die Morde an 9 Ausländern beschafft zu haben. Dies wird gemeinhin als Beihilfe bezeichnet. Der Gehilfe muss jedoch auch Vorsatz bezüglich der rechtswidrigen Taten gehabt haben. S war zum Zeitpunkt der Beihilfehandlung gerade einmal 19 Jahre alt, es ist daher davon auszugehen, dass er keinen Vorsatz bezüglich der Mordserie hatte. Alles andere dürfte - zumindest ohne Absprache ("Deal") mit der Bundesanwaltschaft - auch praktisch nicht nachzuweisen sein. Er befand sich somit zu Unrecht für 4 Monate in Untersuchungshaft
Bei Matthias D. wurde in der vergangenen Woche vom BGH die Freilassung verfügt. Er soll 2 Wohnungen für die NSU in Zwickau angemietet haben. Okay - wegen der Anmietung von 2 Wohnungen sitzt D. nun ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Mir war bisher nicht bekannt, dass das Anmieten von Wohnungen strafbar ist. Zudem erfüllen so genannte "neutrale Handlungen" nach ganz herrschender Auffassung nicht den Tatbestand der Beihilfe. Das ist jedoch noch nicht bis nach Karlsruhe vorgedrungen.
Auch Beate Tschäpe sitzt noch in Untersuchungshaft. Bei ihr kommen wenigstens Delikte wie Brandstiftung oder Sachbeschädigung in Betracht. Ansonsten sind die Beweise für ihre Beteiligung an den Straftaten sehr dürftig. Ein Zusammenwohnen mit den Tätern ist zum Glück nicht strafewehrt.
Im Ergebnis haben wir 3 Personen, die aus nicht tragfähigen Gründen einen Teil ihres Lebens zu Unrecht im Gefängnis verbringen mussten. Und das nur, weil die Bundesanwaltschaft mal wieder versagt hat.
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