Nun ist es genau 1 Jahr her, dass Uwe Börnhardt und Uwe Mundlos Selbstmord begangen haben. In der Folge wurde ihnen eine Mordserie zugerechnet, die als schlimmste in Deutschland seit 30 Jahren gilt. Die Polizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, sogar das Innenministerium gerieten schnell in die Kritik – im Rahmen der damaligen Ermittlungen wurde die Tötungen im Zusammenhang mit Schutzgelderpressungen durch „mafiöse Strukturen“ gewertet. Und vorallem die deutschen Medien fragen polemisch, ob man auf dem rechten Auge blind war.
Das eine ist, dass es trotz vieler V-Leute im Umfeld der NSU nicht gelungen ist, die Taten aufzudecken.
In ähnlichem Zusammenhang ist das "Racial Profiling" ins Gespräch gekommen. Aktuell geht es um den Fall deutschen Studenten (schwarzer Hautfarbe) aus Kassel, der während einer
Zugfahrt von Bundespolizisten kontrolliert worden war. Er klagt gegen diese Maßnahme, die Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel wurde abgewiesen. Der Student legte Berufung gegen das Urteil ein (Az.: 7 A 10532/12.OVG)
und bekam nun vom Oberverwaltungsgericht Recht zugesprochen. Das OVG
erklärte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für wirkungslos. Gleichwohl handelt es sich hierbei um ein klassisches Fehlurteil. Die Polizisten waren auf der Suche nach illegalen Einwanderern. Diese sind klassischerweise nicht mitteleuropäischer Rasse sondern eher Afrikaner oder Südeuropäer. Von daher hat sich das OVG Kassel einfach logischen Erwägungen verschlossen. Vielleicht wollen diese Richter ja mal durch Züge auf Streife gehen, und vorallem Angehörige der Mitteleuropäischen Rasse wegen illegalem Aufenthalts kontrollieren. Wenn allerdings nicht der geringste Anhaltspunkt besteht, wäre das auch rechtswidrig.
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