Donnerstag, 8. November 2012

Wie viel NSU steckt in Polizei und Gerichten ?

Nun ist es genau 1 Jahr her, dass Uwe Börnhardt und Uwe Mundlos Selbstmord begangen haben. In der Folge wurde ihnen eine Mordserie zugerechnet, die als schlimmste in Deutschland seit 30 Jahren gilt. Die Polizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, sogar das Innenministerium gerieten schnell in die Kritik – im Rahmen der damaligen Ermittlungen wurde die Tötungen im Zusammenhang mit Schutzgelderpressungen durch „mafiöse Strukturen“ gewertet. Und vorallem die deutschen Medien fragen polemisch, ob man auf dem rechten Auge blind war. Das eine ist, dass es trotz vieler V-Leute im Umfeld der NSU nicht gelungen ist, die Taten aufzudecken. 

Das andere ist jedoch, dass diese Taten in einer bisher nie da gewesenen Qualität und Quantität erfolgen. Es war so schlechterdings nicht vorstellbar, dass eine Gruppe aus dem Untergrund eine Tötungsserie begeht. Dazu kamen noch Pannen bei der Spurensuche - so wurde jahrelang wegen kontaminiertem DNA Material nach einer einzelnen Frau (mit Bart ?!) gesucht. Ein Phantom, dass es nie gab. Dennoch waren die Einschätzungen der Behörden nicht falsch. Morde hängen häufig mit Schutzgelderpressung zusammen. Hier ist vorallem an mafiöse Strukturen zu denken. Neben Rockerbanden sind auch Italiener, Albaner und Türken typischerweise in solche Delikte involviert. Und üblicherweise werden die Angehörigen einer Gruppe nun einmal von Tätern aus eben jenem, Umfeld getötet. Daher war es naheliegend, in diesem Umfeld zu ermitteln.



In ähnlichem Zusammenhang ist das "Racial Profiling" ins Gespräch gekommen. Aktuell geht es um den Fall deutschen Studenten (schwarzer Hautfarbe) aus Kassel, der  während einer Zugfahrt von Bundespolizisten kontrolliert worden war. Er klagt gegen diese Maßnahme, die Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel wurde abgewiesen. Der Student legte Berufung gegen das Urteil ein (Az.: 7 A 10532/12.OVG) und bekam nun vom Oberverwaltungsgericht Recht zugesprochen. Das OVG erklärte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für wirkungslos. Gleichwohl handelt es sich hierbei um ein klassisches Fehlurteil. Die Polizisten waren auf der Suche nach illegalen Einwanderern. Diese sind klassischerweise nicht mitteleuropäischer Rasse sondern eher Afrikaner oder Südeuropäer. Von daher hat sich das OVG Kassel einfach logischen Erwägungen verschlossen. Vielleicht wollen diese Richter ja mal durch Züge auf Streife gehen, und vorallem Angehörige der Mitteleuropäischen Rasse wegen illegalem Aufenthalts kontrollieren. Wenn allerdings nicht der geringste Anhaltspunkt besteht, wäre das auch rechtswidrig.

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