Freitag, 29. März 2013

Haben die türkischen Medien ein Recht auf Teilnahme am NSU Prozess ?

In den letzten Tag wurde die Platzvergabe vom OLG München vielfach kritisiert, da türkische Medienvertreter an dem Prozess gegen Beate Tschäpe nicht teilnehmen können. Zunächst stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten das OLG München noch hat. 
Wenn sie bereits zugelassene Journalisten rausschmeißen, um türkische Medienvertreter hereinzulassen, dann wäre das ein Revisionsgrund für das Verfahren. Wenn sie in einen größeren Saal umziehen, könnte daraus ein Revisionsgrund ("Schauprozess") werden. Eine Videoübertragung in einen größeren Saal ist nach deutschem Recht verboten. Das Gericht gibt sich korrekter Weise die grösste Mühe, jeden möglichen formellen Revisionsgrund auszuschliessen. (Das es dennoch eine Revision aus materiellen Gründen zum BGH geben wird, ist wohl jetzt schon sicher). 
Somit stellt sich die Frage, ob es vom OLG korrekt war, die Plätze nach der Reihenfolge der Anmeldung zu vergeben. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass ein Prozess wie dieser ein erhebliches Medieninteresse hat. Das hätte den Vertretern von Hürrieyet & Co. auch schon eher klar sein müssen. Sie haben es einfach nur versäumt, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Wenn man sich nun beschwert, nicht dabei sein zu dürfen, dann liegt es vielmehr an der eigenen Unfähigkeit. Wenn jetzt Hinterbänkler wie Sebastian Edathy (SPD) oder die als "Türken-Bärbel" bekannte Barbara John sich in das Verfahren einzumischen stellt dies einen unzulässigen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz dar. 
Es stellt sich überhaupt die Frage, was man sich von dem Prozess erhofft. Wenn Beate Tschäpe halbwegs vernünftig beraten ist, wird sie die Brandstiftung zugeben und ansonsten nichts sagen. Der Staatsanwaltschaft wird der Nachweis zum Mord in Mittäterschaft mangels Tatbeteiligung wohl nicht gelingen. Auch Anstiftung oder Beihilfe zum Mord werden kaum durchgehen, schliesslich stellt das Bilden einer Wohngemeinschaft mit Neonazis keine taugliche Beihilfehandlung dar. Von daher ist der Prozess trotz des Medieninteresses als eher unbedeutend einzustufen. 
In sofern sollen sich die türkischen Medien nicht darüber ärgern, dass es nichts zu berichten gibt.

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