Sonntag, 25. Mai 2014

Mord muss Mord bleiben - Warum die Abschaffung des Mordparagraphs § 211 StGB Unrecht ist

Eine Initiative aus Schleswig-Holstein, der sich Justizminister Heiko Maas angeschlossen hat, will den Straftatbestand des Mordes abschaffen. Künftig soll es nur noch den "Qualifizierten Mord" geben. Diese Gesetzesänderung ist jedoch abzulehnen. 
Ein Mord ist grundlegend etwas anderes als eine "Qualifizierte Tötung. Das zeigt sich schon alleine an dem Täter. Eine einfache Tötung (Totschlag) kann quasi jedem einmal passieren, für einen Mord hingegen erfordert es schon der speziellen Verbrecherpersönlichkeit eines Mörders. Gerade dieser Tätertyp geht mit Vorbedacht vor und erfüllt nur aufgrund seine Persönlichkeit die die Merkmale, welche die Tat zum besonders verwerfenswerten Mord machen. So erfordert das Mordmerkmal der "Grausamkeit" eine unbarmherzige Gesinnung. Solch eine Gesinnung kann jedoch nur ein Täter haben, der die Verbrecherpersönlichkeit eines Mörders hat. Nicht zuletzt muss bei einer Verurteilung auch im Urteil stehen, dass sich der Täter des Mordes schuldig gemacht hat und so als Mörder gesellschaftlich stigmatisiert wird. Dies trifft vorallem auf die Ehrenmorde von nicht angepassten Migranten. Letztlich ist es die Abschaffung des Mordes auch ein durch grüne Politiker weichgewaschenes Neusprech. Auch dies verkennt die historische Entwicklung und Bedeutung des Begriffes "Mörder". So wäre es unerträglich,, wenn es keinen Mörder mehr geben würde, auch in Filmen würde man niemals von einem "qualifizierten Totschläger" sprechen. Zudem ist der Begriff des Mordes bzw. Mörders auch in anderen Sprachen üblich.
Daher darf diese unsinnige Initiative keinen Erfolg haben !

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