Sonntag, 8. Juni 2014

Ist der Ausspruch ACAB (All Cops Are Bastards) eine Beleidigung ?

In letzter Zeit wird diskutiert, ob der Ausspruch A.C.A.B (All Cops are Bastards) den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt. Das Amtsgericht Karlsruhe hat in einem Fall, wo Anhänger des Karlsruher SC großflächiges Banner mit der Aufschrift A.C.A.B. hochgehalten, entschieden, dass dies keine Beleidigung darstellt. Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Das LG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 08.12.2011 (Az 11 Ns 410 Js 5815/11) dass dieses nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Doch auch damit wollte sich die Staatsanwaltschaft (lol) nicht zufrieden geben und ging in Revision. Und es passierte das Unglaubliche: Die Richter der 1. Strafkammer des OLG Karlsruhe (Urteil vom 19.07. 2012 - 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12) sahen es anders, als die zuvor befassten Richter und hielten diese Aussage für eine Beleidigung.
Hierbei handelt es sich um ein absolutes Fehlurteil.
Zunächst ist festzustellen, dass die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) diese Äußerung nicht legitimiert, da hierdurch die Ehre von anderen Personen verletzt wird.
Allerdings ist der Spruch "Alle Polizisten sind Schweine" genau so allgemein wie der Ausspruch "Soldaten sind Mörder". Alle Polizisten mein - logischerweise - nicht nur die im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten sondern alle. Weltweit. Und diese Personenmehrheit ist so unbestimmt, dass man daraus gerade nicht auf einzelne Personen als Ziel des Ausspruchs abstellen kann. Sofern sich einer der eingesetzten Polizisten als Ziel dieser Äußerung gesehen hat, hat er sich den Schuh selbst angezogen (getroffene Hunde Bellen). Dies kann jedoch kein Grund sein, in einer allgemeinen Bezeichnung eine Individualbeleidigung zu sehen. Im konkreten Fall war auch zu berücksichtigen, dass zuvor ein Plakat "Stuttgart 21 - Polizeigewalt kann jeden treffen" gezeigt wurde. Genau daraus ist zu schließen, dass auch die Prügelcops des Stuttgart 21 Einsatzes gemeint waren. Viele Bilder von Prügelcops findet man bei twitter unter dem Hashtag #dankepolizei.




Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich viele Polizisten wie Schweine verhalten, indem Sie auf wehrlose Bürger einschlagen und eintreten. Und so etwas muss beim Namen genannt werden, dies ist elementar wichtig für eine Demokratie. Alles andere würde einem Meinungsverbot gleichkommen, was nur in wenigen Fällen zulässig ist (§ 130 StGB Volksverhetzung).
Diesem Fehlurteil hat sich auch das OLG München (wer sonst) angeschlossen und mit Urteil vom 18.12.2013 (Az 4 OLG 13 Ss 571/13) angeschlossen. Eine Revision zum BGH wurde bislang nicht eingelegt, obwohl es zur Klarstellung dieser umstrittenen Rechtsfrage notwendig wäre.  Allerdings ist für die hier besprochenen Fälle der 1. Strafsenat des BGH zuständig, der "Olli-Kahn-Senat". Dieser hält auch unhaltbar Urteile aufrecht. Somit ist von den Richtern leider keine Hilfe zu erwarten.

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