Bundespräsident Joachim Gauck - bisher nur als Grüßaugust bekannt - hat vor der Bundestagswahl von NPD Wähler als rechte Spinner bezeichnet. Gegen diese Äußerung klagte die NPD mit der Begründung, Gauck habe mit dem Spruch seine Kompetenzen überschritten.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Gauck des Neutralitätsgebotes seines Amtes einen
gewissen Spielraum bei politisch relevanten Aussagen hat (2 BvE 4/13). nicht überschritten.
Diesen Rahmen habe Gauck jedenfalls
Joachim Gauck sollte nicht vergessen, dass er in der DDR auch einer Minderheit angehörte, somit auch (nach seinen Maßstäben) ein Spinner. Gerade als Bundespräsident, das "höchste Amt im Land" darf er nicht vergessen, dass Freiheit auch die Freiheit der anders Denkenden ist. Eine Meinungsvielfalt zu fördern sollte vorallem die Aufgabe dies sonst funktionslosen Amtes vom Bundespräsidenten sein. Vielleicht ist Gauck mit seinen 74 Jahren auch einfach nur noch ein grenzdebiler Spinner, der den für einen Bundespräsidenten unangebrachten Charakter seine Aussage nicht überblickt.
Aber auch die Richter des Bundesverfassungsgericht darf man dann wohl als Spinner bezeichnen, die letztendlich durch ihre Entscheidung die Verfassung nicht respektieren - Die Meinungsfreiheit hat ihr Schranke im der Ehre von Dritten. Und genau diese Ehre der NPD-Wähler haben die Verfassungsrichter in evidenter Weise verkannt.
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