Sonntag, 2. November 2014

Brauchen wir einen Straftatbestand der Steuervergeudung / Steuerveruntreuung ?

In der letzten Woche haben 50 Staaten einen Steuerinformationsaustausch vereinbart, die Steuerhinterziehung
zu bekämpfen. Danach werden ab 2017 automatisch Daten über Konten von Ausländern bei ihren Banken mit deren Heimatländern ausgetauscht. Dies hat vorallem den Hintergrund, dass der Staat sich somit Einnahmen sichern will. Aber ist es auch gerechtfertigt ?

Es gibt immer wieder abstoßende  Beispiele, wie der Staat Steuern vergeudet. So wird zum Beispiel dem Unrechtsstaat Israel der Kauf von Kriegsschiffen mit 300 Millionen Euro gesponsert. Weiterhin überschreiten Bauprojekte der öffentlich Hand regelmäßig den vom Parlament vorgegebenen Kostenrahmen. Die bekanntesten Beispiele sind Stuttgart21, Elbphilharmonie, Berliner Stadtschloss und der Flughafen BBI. Daneben gibt es noch viele Beispiele, wie das jährlich erscheinende Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler zeigt.

Das Geld, was der Staat den Bürgern abknöpft wird also sehr häufig verschwendet. Hier gibt es jedoch keinerlei Haftung für die entsprechenden Organe. Es gibt noch keinen Straftatbestand der dieses - häufig fahrlässige - Verhalten unter Strafe stellt. Dabei sind die Steuervergeuder in der Verwaltung die wahren Volksschädlinge, denn sie betrügen die Bürger um einen Gegenwert für die vielen gezahlten Steuern. Es stellt also einen Betrug an der Allgemeinheit dar. Daher muss hier ein neuer Straftatbestand der "Veruntreuung im Amt" eingeführt werden. Dabei muss es Geld- oder Haftstrafen geben, wenn das Volksvermögen durch eine Amtspflichtsverletzung geschädigt wird, wobei es hier nicht auf einen Vorsatz, sondern nur auf Fahrlässigkeit ankommen kann.
Solange es ein solcher Straftatbestand existiert kann der Staat nicht erwarten, dass die Bürger ihre Steuern ehrlich zahlen. Denn je mehr Geld der Staat zu Verfügung hat, umso mehr Geld wird er vergeuden.



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