Samstag, 11. Februar 2012

IGH-Urteil: Keine weiteren Zahlungen für Nazi-Verbrechen

Nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen Deutschland und Italien hat der Internationale Gerichtshof (IGH)  zugunsten Deutschlands entschieden, dass die BRD nicht zu individuellen Entschädigungen an Opfern deutscher Kriegsverbrechen aus Italien verpflichtet ist. 
Zuvor hatten italienische Gerichte neun Familien von Opfern eines 1944 verübten Massakers das Recht auf individuelle Entschädigungen zugesprochen. Dabei ging es um ein Verbrechen, bei dem Wehrmachtssoldaten der Division „Hermann Göring“ in der Toskana-Ortschaft Civitella mehr als 200 Menschen ermordeten.

Dieses Urteil ist dennoch zu begrüßen:
Deutschland hat bereits auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Weiterhin ist es auch nicht unumstritten, ob die BRD als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches angesehen werden kann. Dagegen spricht zumindest, dass sowohl Grenzen als auch Staatsvolk auch nach der Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich nicht identisch sind.
Die italienischen Gerichte haben nicht die von der UN-Charta verliehene Staatensouveränität beachtet, in dem sie Pfändungen staatlicher deutscher Guthaben und Sachwerte in Italien zuließen. „Italien hat gegen seine Verpflichtung, die Immunität der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren, verstoßen“, heißt es im Urteil. Die Staatenimmunität verhindert, dass Staaten als Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen vor Gerichten anderer Länder belangt werden können. Nur so ist es möglich, nach Kriegen den Rechtsfrieden zwischen Staaten wiederherzustellen. Dieser Rechtsfrieden ist konstitutiv für ein friedliches Zusammenleben von Völkern.
Die Kläger in den vorausgegangenen Gerichtsprozessen führten an, dass sie keine Kompensation auf Grundlage des Abkommens erhalten hätten. Dies ist jedoch eher ein Versagen von Italien, sofern die von Deutschland geleisteten Reparationszahlungen nicht an die berechtigen ausgekehrt worden sind.

Es ist jedoch unverständlich, warum die Menschenrechtsorganisation Amnesty International das Urteil als „großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz“ bezeichnet. Hierbei wird verkannt, dass es sich um das Gericht von den Vereinten Nationen handelt und nicht ein unbeholfenes Amtsgericht aus Hintertupfingen. Zudem sind bereits erhebliche Zahlungen geleistet worden, die auch den Wiederaufstieg Deutschlands erheblich gebremst haben.

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