Sonntag, 9. August 2015

Das Maß ist voll - Heiko Maas muss weg

Seit knapp 2 Jahren ist Heiko Maas Justizminister des Landes. In dieser Zeit hat er schon für einige negative Schlagzeilen gesorgt, wie beim Umfallen bei der Vorratsdatenspeicherung. Auch die Reform des Mordparagraphen ist eine Totgeburt, die Reformüberlegungen zur Strafprozessordnung sind ebenso stecken geblieben.
In der letzten Woche sorgte Maas für Schlagzeilen, als er den Generalbundesanwalt Range gefeuert hat. Hintergrund sind die Ermittlungen gegen das Portal Netzpolitik.org wegen Landesverrates. Und auch wenn viele Medien die Entlassung gutheißen, richtig ist sie nicht.
Vorliegend wurde vom Verfassungsschutz eine Strafanzeige gestellt, daher musste der Generalbundesanwalt ermitteln (§ 152 Abs. 2 StPO). Hierbei handelt es sich um eine Dienstpflicht. Wenn Range hier nicht ermittelt hätte, läge möglicherweise eine Strafvereitelung im Amt vor. Gerade die Ermittlungen bedeuten nicht, dass sich Netzpolitik wegen Landesverrates strafbar gemacht hat. Vielmehr ja gerade erst im Rahmen der Ermittlungen geklärt werden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Im Fall von der Verfolgung Unschuldiger würde sich Range auch nach § 344 StGB strafbar machen.
Wenn sich Heiko Maas hier einmischt, stellt das zwar keinen Engriff in die Unabhängigkeit der Justiz dar. Allerdings könnte hier auch eine Strafvereitelung im Amt vorliegen. Und es stellt sich die Frage, in welche Fälle Maas sich in Zukunft einmischt. Wenn der Generalbundesanwalt zB wegen illegalen Waffenexporten ermitteln würde und hier eine Weisung kommt, diese Ermittlungen einzustellen, würde wohl ein Aufschrei durch das Land gehen. Daher ist eine Einmischung durch den Justizminister - auch wenn er Vorgesetzter des Generalbundesanwaltes ist - grundsätzlich abzulehnen. Und gerade diese Einmischung stellt die Frage, wer hier eigentlich Landesverräter und Volksschädling ist.
Daher muss in Konsequenz der Affäre auch Maas endlich seinen Hut nehmen. Eine solche Person als Justizminister ist unerträglich. Angela Merkel hat  Maas bereits ihre "volle Unterstützung" zugesichert. Leider nicht ihr vollstes Vertrauen. Aber hey, wer weiß, vielleicht ist die volle Unterstützung ein noch vernichtenderes Todesurteil als das vollste Vertrauen.

Samstag, 18. April 2015

Heiko Maas ändert seinen Nachnamen offiziell in "Freisler" um

Nachdem bekannt wurde, dass Sigmar Gabriel seinen Vornamen in TTIP ändern lässt, will nun der derzeitige SPD Justizminister seinen Nachnamen in Freisler ändern lassen. Eine Änderung in seinem Personalausweis habe er bereits beantragt.


Mit der Namensänderung will der Justizminister zeigen, wie wichtig ihm das Zustandekommen der Vorratsdatenspeicherung ist. "Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass ich derzeit über nichts anderes als VDS reden kann", so der 49-Jährige, von dem erst heute Morgen in der "Bild"-Zeitung ein Gastbeitrag mit dem Titel "5 Gründe, warum Vorratsdatenspeicherung für uns wichtig ist" erschienen ist. "Leider kann ich Ihnen keine genaueren Argumente nennen, weil die entsprechenden Punkte der Regelung, die mich so begeistern, noch im Geheimen und ohne demokratische Kontrolle verhandelt werden. Aber vertrauen Sie mir! Wann haben Sozialdemokraten ihre Wähler je durch Abschaffung oder die Aushöhlung von Grundrechten verraten?", so Heiko Freisler weiter. Zudem hofft er laut eigener Aussage, mit der medienwirksamen Namensänderung in der öffentlichen Wahrnehmung der Vorratsdatenspeicherung ein Gegengewicht zur Einschätzung renommierter Experten wie Udo Vetter oder Thomas Stadler zu schaffen. Heiko Freisler jedenfalls scheint fest entschlossen, die Vorratsdatenspeicherung gegen alle Widerstände durchzusetzen: "Dafür stehe ich mit meinem Namen", so der Justizminister selbstbewusst.

Bei Roland Freisler handelt es sich um einen der bekanntesten Juristen Deutschlands. Er leitete als Richter am Volksgerichtshof viele spektakuläre Prozesse gegen Schwerstkriminelle. Dabei blieb er stets sachlich und neutral und hat nie gegen Recht und Gesetz verstoßen. "Ein vorbildlicher Jurist", so Heiko Freisler, "der sich bis zu seinem Tod für das Wohl des Volkes eingesetzt hat".

Sonntag, 2. November 2014

Brauchen wir einen Straftatbestand der Steuervergeudung / Steuerveruntreuung ?

In der letzten Woche haben 50 Staaten einen Steuerinformationsaustausch vereinbart, die Steuerhinterziehung
zu bekämpfen. Danach werden ab 2017 automatisch Daten über Konten von Ausländern bei ihren Banken mit deren Heimatländern ausgetauscht. Dies hat vorallem den Hintergrund, dass der Staat sich somit Einnahmen sichern will. Aber ist es auch gerechtfertigt ?

Es gibt immer wieder abstoßende  Beispiele, wie der Staat Steuern vergeudet. So wird zum Beispiel dem Unrechtsstaat Israel der Kauf von Kriegsschiffen mit 300 Millionen Euro gesponsert. Weiterhin überschreiten Bauprojekte der öffentlich Hand regelmäßig den vom Parlament vorgegebenen Kostenrahmen. Die bekanntesten Beispiele sind Stuttgart21, Elbphilharmonie, Berliner Stadtschloss und der Flughafen BBI. Daneben gibt es noch viele Beispiele, wie das jährlich erscheinende Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler zeigt.

Das Geld, was der Staat den Bürgern abknöpft wird also sehr häufig verschwendet. Hier gibt es jedoch keinerlei Haftung für die entsprechenden Organe. Es gibt noch keinen Straftatbestand der dieses - häufig fahrlässige - Verhalten unter Strafe stellt. Dabei sind die Steuervergeuder in der Verwaltung die wahren Volksschädlinge, denn sie betrügen die Bürger um einen Gegenwert für die vielen gezahlten Steuern. Es stellt also einen Betrug an der Allgemeinheit dar. Daher muss hier ein neuer Straftatbestand der "Veruntreuung im Amt" eingeführt werden. Dabei muss es Geld- oder Haftstrafen geben, wenn das Volksvermögen durch eine Amtspflichtsverletzung geschädigt wird, wobei es hier nicht auf einen Vorsatz, sondern nur auf Fahrlässigkeit ankommen kann.
Solange es ein solcher Straftatbestand existiert kann der Staat nicht erwarten, dass die Bürger ihre Steuern ehrlich zahlen. Denn je mehr Geld der Staat zu Verfügung hat, umso mehr Geld wird er vergeuden.



Samstag, 1. November 2014

Ist die BRD auf dem Weg zum Unrechtsstaat ?

Aktuell gibt es eine Debatte, ob die DDR ein Unrechtsstaat war. Dieser kennzeichnet sich vorallem dadurch, dass es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist und die Justiz willkürlich agiert.Unter Maßgabe dieser Kriterien ist auch zu fragen, ob sich die BRD sich zu einem Unrechtsstaat entwickelt.

  • Menschenrechtsverletzungen
Ein bis dahin unbescholtener Mann hatte den verdeckt ermittelnden Beamten mehrfach erklärt, dass er an sich nichts mit Drogenhandel zu tun haben will. Erst auf hartnäckiges Drängen erklärte er sich bereit, einen Drogendeal zu machen. Er wurde somit von staatlichen Stelle zu einer Straftat angestiftet. Er im Jahr 2008 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die BRD wegen dem Verstoß des Menschenrechtes auf ein faires Verfahren verurteilt. Die V-Leute haben die zulässige Grenze
verdeckter Ermittlungen weit überschritten, als sie aktiv die Skrupel des Mannes zerstreuten und ihn zu den Straftaten motivierten. Diese "Beweise" hätten nicht gegen den Betroffenen verwendet werden dürfen. Das Justizopfer erhält nun 8.000 Euro Schmerzensgeld und 8.500 Euro für seine Verfahrenskosten (Aktenzeichen 54648/09).
Und auch im Fall "Magnus Gaefgen" hat der EGMR eine "verbotene unmenschliche Behandlung" festgestellt, was ein Verstoß gegen Art. 3 der EMRK darstellt. Entsprechend wurde das Land Hessen vom LG Frankfurt zu einer Entschädigung von 3.000 Euro verurteilt.
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass auch die Menschenrechte der Bürger in der BRD häufig verletzt werden.

  • Einschränkung der Meinungsfreiheit
 In Reaktion auf die stillen Gedenkmärsche zum Gedenken an Rudolph Heß wurde der § 130 Abs. 4 StGB - bekannt als "Lex Wunsiedel" erlassen. Demnach wird bestraft, wer "die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt". Dieses Gesetz war hoch umstritten, da es sich um ein Sonderrecht, nämlich das Verbot einer ganz bestimmten Meinung, handelt. Danach handelt es sich nicht um ein "Allgemeines Gesetz" was die Meinungsfreiheit einschränken kann. 
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zu prüfen. Und hier wurde das entschieden, was politisch opportun war: "Grundsätzlich darf die Meinungsfreiheit nur durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden. Dennoch sei ist eine Ausnahme diesem Fall zulässig, da das Grundgesetz als expliziter Gegenentwurf zum Nationalsozialismus verstanden werden kann , was eine Ausnahme in diesem Falle rechtfertige und mit dem Grundgesetz vereinbar mache" 
Aber gerade eine solche konstruierte Ausnahme widerspricht dem Wortlaut des Grundgesetzes. Zudem können die Begriffe „Billigung“, „Verherrlichung“ und „Rechtfertigung“ ganz unterschiedlich ausgelegt, und damit ihre Reichweite ausgedehnt werden. Letztendlich ist die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Einführung eines Sonderrechts gegen Neonazis und eine teilweise Abschaffung Meinungsfreiheit.
Weiterhin ist in Deutschland auch die Holocaust-Leugnung (sog. Auschwitz-Lüge) nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar. Eine solche Norm gibt es weltweit fast in keiner anderen Rechtsordnung. Es ist auch nicht erkenntlich, was der Strafzweck hier sein soll  - wenn jemand behaupten will, es habe nie den Holocaust gegeben, dann soll er das halt machen. Es ist jedoch kein Verhalten, was der Staat unter Strafe stellen darf. Leider wird der Gedanke des Ersten Zusatzartikels zur US-Verfassung (First Amendment) "the best weapon against speech is more speech" in Deutschland leider nicht die erforderliche Geltung eingeräumt.

  • Willkürjustiz
Es fragt sich, ob die Strafverfahren in Deutschland noch rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechen. 
John Demjanjuk wurde vom LG München wegen Beihilfe zum Mord zu 5 Jahren Haft verurteilt.In dem
Verfahren wurden einerseits Beweise zugunsten Demjanjuks nicht berücksichtigt. Außerdem konnte ihm nicht die Beteiligung an einer einzigen Tötung überhaupt nachgewiesen werden. Zudem muss für die Beihilfe zum Mord auch ein Mordmerkmal beim  vorgelegen haben. Demjanjuk war als Ukrainischer dann habe er Kriegsgefangener zwangsweise in dem Arbeitslager Sobibor keine andere Wahl gehabt. Somit können schon keine "niederen Beweggründe" vorgelegen haben. Im Ergebnis handelt es sich bei dem Urteil um keins, was auf der Anwendung von Recht beruht sondern um ein politisches.
Vor wenigen Tagen ist ein LKW Fahrer vor dem LG Würzburg wegen vierfachen versuchten Mordes verurteilt worden. Das Urteil basiert auch auf der massenhaften Kennzeichenerfassung während der Fahndung nach dem Schützen. Nur durch die Erfassung von rund 60 Millionen Kennzeichen waren die Beamten des BKA dem Täter auf die Spur gekommen. Die Daten wurden dabei auch einige Tage gespeichert und benutzt. Für dieses Massenscreening gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage. Somit durften die Beweise auch nicht erhoben werden und sind insofern im Prozess nicht verwertbar. Hier werden die Anwälte jedoch Revision zum BGH einlegen, allerdings wird hier von dem 1. Strafsenat kein rechtsstaatliches Urteil zu erwarten sein, da dieser Senat auch unhaltbare Fehlurteile aufrecht erhält (daher ist der 1. Strafsenat auch als Olli-Kahn-Senat bekannt).
Auch die Urteile im Fall Gustl Mollath sowie Ulvi Kulac sind mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar.

  • Bespitzelung
In der DDR war durch die Beobachtung der Stasi der Raum für Privatsphäre sehr klein. Die Überwachung durch den BND - in Zusammenarbeit mit der NSA - übertrifft dies um Dimensionen. Hinzu kommen Maßnahmen wie Voratsdatenspeicherung und die Abschaffung vom Steuergeheimnis. Damit besteht auch aufgrund des technischen Wandels eine Möglichkeit der Datenabschöpfung welche die Privatsphäre der Bürger deutlich einschränkt.







Im Ergebnis muss man feststellen, dass die BRD auf dem besten Wege ist, ein Unrechtsstaat zu werden.


Freitag, 31. Oktober 2014

Welches Verhalten darf der Staat kriminalisieren?

Aktuell gibt es eine Debatte zwischen Thomas Fischer (Vorsitzender Richter am BGH) und Tatjana Hörnle (Strafrechtsprofessorin) in welchem Umfang der Staat ein Verhalten kriminalisieren darf. 
Hintergrund ist dass nach dem Istanbul-Protokoll die BRD verpflichtet wäre, die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung auch auf einfache Fälle des "Grabschens" auszudehnen. Demnach reicht es für eine Strafbarkeit, wenn die sexuelle Handlung ohne Einverständnis erfolgt ist. Allerdings liegt für Vergewaltigung die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsentzug. Es ist daher kaum zu vertreten, dass ein harmloses Grabschen - auch wenn es für das Opfer unangenehm ist - zu solch einer drakonischen Strafe führen soll.
Gegenstand von strafrechtlichen Verbote darf nicht jedes grob anstößige, sittlich Verhalten sein. Vielmehr darf das Strafrecht nur solche subjektiven Rechte des Einzelnen schützen, die seine äußere Freiheitssphäre konturieren. Und gerade beim einem Angrabschen in der Straßenbahn ist die Freiheitsspähre nicht betroffen.Und gerade unter diesem Gesichtspunkt, dass Strafrecht das "ultima-ratio" ist, reicht es hier für eine Wiedergutmachung durch Schmerzensgeldansprüche des Opfers nach § 823 BGB. Schon durch solch ein Urteil ist der Täter ausreichend stigmatisiert. Einen darüber hinausgehenden Unwertausspruch im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung bedarf es für solche Bagatellen nicht.
Ein weiteres Beispiel ist die Debatte über den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und Kinderpornographie (s. dazu BT-Drs. 18/2601) im Rahmen der Edathy-Affäre.Auch hier kommt durch das bloße Herstellen, nicht-sexualbezogener Nacktbilder von Kindern niemand zu Schaden. Gleichwohl kann man so etwas als anstößig ansehen, da es mit dem allgemeinen Empfinden der Mehrheit der Bevölkerung nicht in Einklang steht. Aber dies ist noch kein Grund, die Herstellung und den Besitz solcher Bilder mit den Mitteln des Strafrechts zu kriminalisieren, da auch hier die Freiheitssphäre der "Opfer" durch die "Täter" nicht eingeschänkt worden ist.
Demnach sollte das Strafrecht darauf beschränkt werden, wozu es gedacht ist: Bestrafung von schweren Verletzungen der Rechtsordnung.

Samstag, 16. August 2014

Das seltsame Demokratieverständnis der SPD und Jusos (Brandenburg)

Die SPD Brandenburg veranstaltet am 22.8.14 ihr Sommerfest in Potsdam. Hierbei wollen die Jusos ihre Aktion "Ich bin für ein Brandenburg ohne Neonazis" fortsetzen. Ein sehr "kluger" Gedanke kommt von einem nicht sehr intelligent aussehenden Juso - Er ist für ein Brandenburg ohne Neonazis, weil diese stinken.
Damit wird jedoch einerseits offenbart, dass die Jusos es nicht akzeptieren können, dass es auch andere politischen Meinungen als ihr gibt. Und andererseit stellen sie die "Rasse" der Neonazis als minderwertig - da stinkend - dar. Diese Denke entspricht jedoch selbst der Rassenideologie des NS-Regimes. Somit ist das, was die Jusos Brandenburg betreiben auch als versteckter Rassismus zu erkennen. Und die Jusos stehen damit auf der selben Stufe, wie die Neonazis in Brandenburg.
Aber auch inhaltlich ist diese polemische Äußerung verfehlt: Es sind nicht nur Neonazis die stinken sondern es gibt beispielsweise auch Ausländer die stinken. So beklagt sich ein rumänischer Einwanderer in der Zeit, dass er "stinkt und dreckig" ist. Und es gibt wohl auch den ein oder anderen Sozialdemokraten, der übel riecht. Aber letztlich sagt Mief über den Charakter gar nichts aus !
Aber was für ein Demokratieverständnis will man von einer Partei erwarten, deren ehemaliger Vorsitzender Vladimir Putin als "lupenreinen Demokraten" bezeichnet hat? Nicht um sonst verwendet Fefe als Synonym für die SPD den Begriff Verräterpartei.

Dienstag, 22. Juli 2014

Wie die deutschen Medien die Proteste gegen Israel verleumnen

Bei den Demonstrationen gegen die Israelische Agressionpolitik wurden vereinzelt Parolen wie  «Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf' allein» gerufen. Einige unbedeutende Zeitungen (Berliner Zeitung, Berliner Tagesspiegel) beschweren sich nun über den angeblichen Antisem
itismus in Deutschland.
In all diesen Artikeln wird vorallem auf das angebliche Notwehrrecht abgestellt. Das Notwehrrecht ist sogar durch Völkerrecht anerkannt, es erlaubt aber nicht, fremde Staaten anzugreifen !
Weiterhin wird in den Artikeln eine Bezeichnung wie "
Kindermöder Israel" als Beleidigung dargestellt. Unabhängig davon, dass ein Staat nicht beleidigungsfähig ist, stellt diese Aussage - spätestens seit dem "Soldaten-sind-Mörder-Urteil" des BVerfG - keine Beleidigung dar. Im Übrigen stellt sich die Frage, warum unlängst 4 am Strand spielende Kinder durch eine Rakete ermordet wurden. Das einzige, womit diese geschossen haben war ein Fußball. Leider gehen die Mainstream-Medien dar
auf nicht kritisch ein. Das, was zur Zeit in Gaza passiert steht dem Holocaust um nichts nach !
Auch das ehemalige Nachrichtenmagazin "Spiegel" hat sich im Nahost-Konflikt nicht mit Ruhm bekleckert. Hier ist bei allen Artikeln über die Angriffe von Israel die Kommentarfunktion abgeschaltet. Hier wird auch deutlich, das dadurch die Meinungsäußerungen zu dem Thema unerwünscht sind - und das vermutlich nicht, weil die Kommentare Pro-Israel wären.
Wenn Leute in Deutschland auf die Straßen gehen und gegen den größten Kriegstreiber der Welt protestieren, dann hat das nichts mit Antisemitismus zu tun. Das ist eher Ausdruck, dass das Friedensgebot im Grundgesetz ernstgenommen wird!

Mittwoch, 2. Juli 2014

Ist die Diätenerhöhung der Abgeordneten noch gerecht ?

Zuletzt haben sich die Bundestagsabgeordneten die Diäten erhöht, damit sie nicht so anfällig für Korruption sind. 
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass dann Finanzbeamte und Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörden nicht auch eine so kräftige Erhöhung bekommen. Bei diesen Berufen ist die Bezahlung normal bis schlecht und es wurde Bestechlichkeit einfach unter Strafe gestellt. Es war ein langer und zäher Kampf, damit die Abgeordneten auch nur ihre Nebeneinkünfte offenlegen, und auch das tun sie ja nur partiell. Es gibt sogar eine Uno-Konvention gegen Korruption, die Deutschland zwar unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert hat. 170 Staaten haben das umgesetzt, Deutschland jedoch nicht.  Aber uns lügen die "Volksvertreter" dann was ins Gesicht von wegen das bräuchte man doch nicht, unsere Abgeordneten machen sowas schließlich nicht.
Wir sollten die Abgeordnete entsprechend ihrer Leistung bezahlen. Pro Tag im Parlament. Wer nicht da ist, kriegt nichts. Das Gehalt orientiert sich am Hartz IV Regelsatz, oder am Mindestlohn. Und Korruption wird einfach ordentlich bestraft und die Abgeordneten werden auch ordentlich komplettüberwacht, damit das dann geahndet werden kann. Gesetze, die nicht von Abgeordneten geschrieben wurden, sind direkt alle ungültig. Gesetze, über die nicht ordentlich diskutiert wurde, sind alle ungültig. 
Die Abgeordneten sind die Volksvertreter. Die sollten auch bezahlt und behandelt werden wie ein Vertreter. 
Der durchschnittliche Bruttoarbeitslohn in Deutschland liegt bei um die 30.000 Euro pro Jahr. Ein Vertreter des Volkes im Bundestag sollte daher mit 10.000 Euro, maximal 15.000 Euro gut bedient sein. Aber die Realität sieht leider anders aus: Die Diäten sollen von 8252 Euro auf 8667 Euro erhöht werden. Und das wo die Mitarbeiter im Bundestag schon dreimal so viel wie der Durchschnitt erhalten. Daher bleibt zu hoffen, dass der Bundespräsident sein Prüfungsrecht wahrnimmt und die Diätenerhöhung scheitern lässt.

Dienstag, 10. Juni 2014

Joachim Gauck - Nicht nur Grüßaugust sondern auch ein Spinner

Bundespräsident Joachim Gauck - bisher nur als Grüßaugust bekannt - hat vor der Bundestagswahl von NPD Wähler als rechte Spinner bezeichnet. Gegen diese Äußerung klagte die NPD mit der Begründung, Gauck habe mit dem Spruch seine Kompetenzen überschritten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Gauck des Neutralitätsgebotes seines Amtes einen gewissen Spielraum bei politisch relevanten Aussagen hat (2 BvE 4/13). nicht überschritten.
Diesen Rahmen habe Gauck jedenfalls
Joachim Gauck sollte nicht vergessen, dass er in der DDR auch einer Minderheit angehörte, somit auch (nach seinen Maßstäben) ein Spinner. Gerade als Bundespräsident, das "höchste Amt im Land" darf er nicht vergessen, dass Freiheit auch die Freiheit der anders Denkenden ist. Eine Meinungsvielfalt zu fördern sollte vorallem die Aufgabe dies sonst funktionslosen Amtes vom Bundespräsidenten sein. Vielleicht ist Gauck mit seinen 74 Jahren auch einfach nur noch ein grenzdebiler Spinner, der den für einen Bundespräsidenten unangebrachten Charakter seine Aussage nicht überblickt.
Aber auch die Richter des Bundesverfassungsgericht darf man dann wohl als Spinner bezeichnen, die letztendlich durch ihre Entscheidung die Verfassung nicht respektieren - Die Meinungsfreiheit hat ihr Schranke im der Ehre von Dritten. Und genau diese Ehre der NPD-Wähler haben die Verfassungsrichter in evidenter Weise verkannt.

Sonntag, 8. Juni 2014

Ist der Ausspruch ACAB (All Cops Are Bastards) eine Beleidigung ?

In letzter Zeit wird diskutiert, ob der Ausspruch A.C.A.B (All Cops are Bastards) den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt. Das Amtsgericht Karlsruhe hat in einem Fall, wo Anhänger des Karlsruher SC großflächiges Banner mit der Aufschrift A.C.A.B. hochgehalten, entschieden, dass dies keine Beleidigung darstellt. Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Das LG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 08.12.2011 (Az 11 Ns 410 Js 5815/11) dass dieses nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Doch auch damit wollte sich die Staatsanwaltschaft (lol) nicht zufrieden geben und ging in Revision. Und es passierte das Unglaubliche: Die Richter der 1. Strafkammer des OLG Karlsruhe (Urteil vom 19.07. 2012 - 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12) sahen es anders, als die zuvor befassten Richter und hielten diese Aussage für eine Beleidigung.
Hierbei handelt es sich um ein absolutes Fehlurteil.
Zunächst ist festzustellen, dass die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) diese Äußerung nicht legitimiert, da hierdurch die Ehre von anderen Personen verletzt wird.
Allerdings ist der Spruch "Alle Polizisten sind Schweine" genau so allgemein wie der Ausspruch "Soldaten sind Mörder". Alle Polizisten mein - logischerweise - nicht nur die im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten sondern alle. Weltweit. Und diese Personenmehrheit ist so unbestimmt, dass man daraus gerade nicht auf einzelne Personen als Ziel des Ausspruchs abstellen kann. Sofern sich einer der eingesetzten Polizisten als Ziel dieser Äußerung gesehen hat, hat er sich den Schuh selbst angezogen (getroffene Hunde Bellen). Dies kann jedoch kein Grund sein, in einer allgemeinen Bezeichnung eine Individualbeleidigung zu sehen. Im konkreten Fall war auch zu berücksichtigen, dass zuvor ein Plakat "Stuttgart 21 - Polizeigewalt kann jeden treffen" gezeigt wurde. Genau daraus ist zu schließen, dass auch die Prügelcops des Stuttgart 21 Einsatzes gemeint waren. Viele Bilder von Prügelcops findet man bei twitter unter dem Hashtag #dankepolizei.




Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich viele Polizisten wie Schweine verhalten, indem Sie auf wehrlose Bürger einschlagen und eintreten. Und so etwas muss beim Namen genannt werden, dies ist elementar wichtig für eine Demokratie. Alles andere würde einem Meinungsverbot gleichkommen, was nur in wenigen Fällen zulässig ist (§ 130 StGB Volksverhetzung).
Diesem Fehlurteil hat sich auch das OLG München (wer sonst) angeschlossen und mit Urteil vom 18.12.2013 (Az 4 OLG 13 Ss 571/13) angeschlossen. Eine Revision zum BGH wurde bislang nicht eingelegt, obwohl es zur Klarstellung dieser umstrittenen Rechtsfrage notwendig wäre.  Allerdings ist für die hier besprochenen Fälle der 1. Strafsenat des BGH zuständig, der "Olli-Kahn-Senat". Dieser hält auch unhaltbar Urteile aufrecht. Somit ist von den Richtern leider keine Hilfe zu erwarten.