Aktuell gibt es eine
Debatte, ob die DDR ein Unrechtsstaat war. Dieser kennzeichnet sich vorallem dadurch, dass es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist und die Justiz willkürlich agiert.Unter Maßgabe dieser Kriterien ist auch zu fragen, ob sich die BRD sich zu einem Unrechtsstaat entwickelt.
- Menschenrechtsverletzungen
Ein bis dahin unbescholtener Mann hatte den verdeckt
ermittelnden Beamten mehrfach erklärt, dass er an sich nichts mit
Drogenhandel zu tun haben will. Erst auf hartnäckiges Drängen erklärte
er sich bereit, einen Drogendeal zu machen. Er wurde somit von staatlichen Stelle zu einer Straftat angestiftet. Er im Jahr
2008 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die BRD wegen dem Verstoß des Menschenrechtes auf ein faires Verfahren
verurteilt. Die V-Leute haben die zulässige Grenze

verdeckter
Ermittlungen weit überschritten, als sie aktiv die Skrupel des Mannes
zerstreuten und ihn zu den Straftaten motivierten. Diese "Beweise" hätten nicht gegen den Betroffenen
verwendet werden dürfen. Das Justizopfer erhält nun 8.000 Euro Schmerzensgeld und 8.500 Euro für seine Verfahrenskosten (Aktenzeichen 54648/09).
Und auch im Fall "Magnus Gaefgen" hat der
EGMR eine "verbotene unmenschliche Behandlung" festgestellt, was ein Verstoß gegen Art. 3 der EMRK darstellt. Entsprechend wurde das Land Hessen vom LG Frankfurt zu einer Entschädigung von 3.000 Euro
verurteilt.
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass auch die Menschenrechte der Bürger in der BRD häufig verletzt werden.
- Einschränkung der Meinungsfreiheit
In Reaktion auf die stillen Gedenkmärsche zum Gedenken an Rudolph Heß wurde der § 130 Abs. 4 StGB - bekannt als "Lex Wunsiedel" erlassen. Demnach wird bestraft, wer "die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft
billigt, verherrlicht oder rechtfertigt". Dieses Gesetz war hoch umstritten, da es sich um ein Sonderrecht, nämlich das Verbot einer ganz bestimmten Meinung, handelt. Danach handelt es sich nicht um ein "Allgemeines Gesetz" was die Meinungsfreiheit einschränken kann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zu prüfen. Und hier wurde das
entschieden, was politisch opportun war: "Grundsätzlich darf die Meinungsfreiheit nur durch ein allgemeines Gesetz
eingeschränkt werden. Dennoch sei ist eine Ausnahme diesem Fall zulässig, da das Grundgesetz als expliziter Gegenentwurf zum Nationalsozialismus
verstanden werden kann , was eine Ausnahme in diesem Falle rechtfertige und
mit dem Grundgesetz vereinbar mache"
Aber gerade eine solche konstruierte Ausnahme widerspricht dem Wortlaut des Grundgesetzes. Zudem können die Begriffe „Billigung“, „Verherrlichung“ und „Rechtfertigung“ ganz unterschiedlich ausgelegt, und damit ihre Reichweite ausgedehnt
werden. Letztendlich ist die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Einführung
eines Sonderrechts gegen Neonazis und eine teilweise Abschaffung Meinungsfreiheit.
Weiterhin ist in Deutschland auch die Holocaust-Leugnung (sog. Auschwitz-Lüge) nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar. Eine solche Norm gibt es weltweit fast in keiner anderen Rechtsordnung. Es ist auch nicht erkenntlich, was der Strafzweck hier sein soll - wenn jemand behaupten will, es habe nie den Holocaust gegeben, dann soll er das halt machen. Es ist jedoch kein Verhalten, was der Staat unter Strafe stellen darf. Leider wird der Gedanke des Ersten Zusatzartikels zur US-Verfassung (First Amendment) "the best weapon against speech is more speech" in Deutschland leider nicht die erforderliche Geltung eingeräumt.

Es fragt sich, ob die Strafverfahren in Deutschland noch rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechen.
John Demjanjuk wurde vom LG München wegen Beihilfe zum Mord zu 5 Jahren Haft
verurteilt.In dem
Verfahren wurden einerseits Beweise zugunsten Demjanjuks nicht berücksichtigt. Außerdem konnte ihm nicht die Beteiligung an einer einzigen Tötung überhaupt nachgewiesen werden. Zudem muss für die Beihilfe zum Mord auch ein Mordmerkmal beim vorgelegen haben. Demjanjuk war als Ukrainischer dann habe er Kriegsgefangener zwangsweise in dem Arbeitslager Sobibor keine andere Wahl gehabt. Somit können schon keine "niederen Beweggründe" vorgelegen haben. Im Ergebnis handelt es sich bei dem Urteil um keins, was auf der Anwendung von Recht beruht sondern um ein politisches.
Vor wenigen Tagen ist ein LKW Fahrer vor dem LG Würzburg wegen vierfachen versuchten Mordes
verurteilt worden. Das Urteil basiert auch auf der massenhaften Kennzeichenerfassung
während der Fahndung nach dem Schützen. Nur durch die Erfassung von rund 60 Millionen Kennzeichen waren die
Beamten des BKA dem Täter auf die Spur gekommen. Die Daten wurden dabei
auch einige Tage gespeichert und benutzt. Für dieses Massenscreening gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage. Somit durften die Beweise auch nicht erhoben werden und sind insofern im Prozess nicht verwertbar. Hier werden die Anwälte jedoch Revision zum BGH einlegen, allerdings wird hier von dem
1. Strafsenat kein rechtsstaatliches Urteil zu erwarten sein, da dieser Senat auch unhaltbare Fehlurteile aufrecht erhält (daher ist der 1. Strafsenat auch als Olli-Kahn-Senat bekannt).

In der DDR war durch die Beobachtung der Stasi der Raum für Privatsphäre sehr klein. Die Überwachung durch den BND - in Zusammenarbeit mit der NSA - übertrifft dies um Dimensionen. Hinzu kommen Maßnahmen wie Voratsdatenspeicherung und die Abschaffung vom Steuergeheimnis. Damit besteht auch aufgrund des technischen Wandels eine Möglichkeit der Datenabschöpfung welche die Privatsphäre der Bürger deutlich einschränkt.
Im Ergebnis muss man feststellen, dass die BRD auf dem besten Wege ist, ein Unrechtsstaat zu werden.